WiYou.de Mediadaten 2015 - page 6

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2.
Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Angaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollten, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise
nicht auszuführen ist.
3.
Im Falle einer Stornierung von Anzeigen gilt der Anzeigenschlusstermin als Fristtermin. Bis zum Anzeigenschlusstermin kann ein Anzeigenauftrag kostenfrei beim Verlag
schriftlich storniert werden. Erfolgt eine Stornierung nach Anzeigenschlusstermin, beträgt das Ausfallhonorar 70% des Auftragsvolumens. Es sei denn, der Auftraggeber
weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden, bzw. kein niederer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle der Pauschale den ihm tat­
sächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
4.
Für den Fall einer Verschiebung der Anzeige in eine später erscheinende Ausgabe gilt ebenfalls der Anzeigenschlusstermin als Fristtermin. Bis zum Anzeigenschlusstermin
kann ein Anzeigenauftrag kostenfrei beim Verlag schriftlich verschoben werden. Erfolgt eine Verschiebung nach Anzeigenschlusstermin, beträgt das pauschale
Ausfallhonorar 10% des Nettoauftragsvolumens.
5.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird
dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
6.
Nach Ablauf einer Jahresfrist wird die Rabattierung für noch nicht geschaltete Anzeigen aus dem Anzeigenauftrag neu verhandelt.
7.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den be­
legten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
8.
Nach Eingang des Anzeigenmaterials beim Verlag sendet dieser dem Auftraggeber einen Vorabzug des Materials per PDF zur Druckfreigabe. Nach Erteilung der
Druckfreigabe durch den Kunden erfolgt die Rechnungslegung durch den FVT Fachverlag Thüringen UG (haftungsbeschränkt), Josef­Ries­Straße 78, 99086. Sendet der
Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
9.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag haftet ausdrücklich nicht für das Nichterscheinen
einer Anzeige, in jedem Fall ist die Haftung des Verlages dem Umfang noch beschränkt auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes.
Weitergehende Haftung für den Verlag ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinungsdatum geltend gemacht werden.
10.
Um die Leistungs­ und Wettbewerbsfähigkeit des Verlages zu steigern hat der Verlag Verwaltungsarbeiten, wie Debitorenbuchhaltung und Forderungseinzug an die
Crefo Factoring Fulda­Erfurt­Magdeburg GmbH & Co. KG abgegeben. Die Crefo Factoring Fulda­Erfurt­Magdeburg GmbH & Co. KG erhält die an den Auftraggeber faktu­
rierten Rechnungen und übernimmt deren Versand, führt die Debitorenbuchhaltung und überwacht den Eingang der Beträge zu den mit dem Auftraggeber vereinbarten
Fälligkeiten. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8,5 v. H. je Monat sowie Mahngebühren von 5,00 € je Mahnschreiben zuzüglich eventuell an­
fallender Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorlage begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit ei­
nes Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprüngliches vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
11.
Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein Belegexemplar zur Verfügung. Sollte die Anfrage auf ein Belegexemplar keine aktuelle Ausgabe betreffen oder diese schon ver­
griffen sein, ist auch die zur Verfügungstellung eines PDF­Dokumentes statthaft.
12.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstücke, Fotografien und druckfähiger PDFs sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
13.
Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v.H. sinkt. Darüber hin­
aus sind etwaige Preisminderungen und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
14.
Fehlerhaft gedruckte Kenn­ und Kontrollziffern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nicht.
15.
Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeige sofort zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder
Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des
Auftraggebers erfolgt ist.
16.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf rückwirkende Rabattierung. Hat er einen Auftrag abgeschlossen, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vorn­
herein berechtigt, wird bei Aufstockung des Auftrages die Rabattierung entsprechend der derzeit gültigen Preisliste angeglichen. Aufstockungsaufträge sind innerhalb
von 12 Monaten ab Zeitpunkt des Erstauftrages abzuwickeln.
17.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei unge­
nügendem Abdruck keine Ansprüche.
18.
Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text­ und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber
obliegt es, den Vertrag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch erteilen eines Anzeigenauftrages verpflichte sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung zu tragen, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, und zwar nach Maßen des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs.
19.
Die Urheberrechte an den gegen Entwurfskostenbeteiligung erstellten Anzeigenentwürfen und Texten, Signets und dergleichen bleiben beim Verlag. Die
Anzeigenentwürfe und Texte, Signets und dergleichen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages auch in anderen Medien veröffentlicht werden. Bei
Zuwiderhandlungen werden die üblichen und angemessenen Kosten für einen grafischen Entwurf oder Text in Rechnung gestellt.
20.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Vertrages.
21.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Verlages. Es gilt deutsches Recht. Das UN­Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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